Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Du hast ein Recht auf Beteiligung im Hilfeplanverfahren

Auf dieser Seite findest du Informationen rund um das Hilfeplangespräch. Du kannst mit einem Quiz dein Wissen über Hilfeplangespräche testen. Und wir stellen Materialien zur Verfügung, die es jungen Menschen leichter machen sollen, sich in Hilfeplangesprächen zu beteiligen.

Zeichnung von fünf Personen, die in Sesseln sitzen. Die Sessel sind im Kreis angeordnet und die Personen scheinen im Gespräch zu sein.

Hilfeplan, Hilfeplangespräch

Das Jugendamt hat die Aufgabe, im Gespräch gemeinsam mit allen Beteiligten herauszufinden, was die richtige Hilfe bei Problemen in Familien ist. Im Ergebnis entsteht der sogenannte „Hilfeplan“. Der Hilfeplan enthält die Art der Hilfe, was damit erreicht werden soll und wer was dazu beitragen kann. Der Hilfeplan ist eine Art Vertrag, an dem du, deine Eltern (bis du 18 bist) und verschiedene Fachleute beteiligt sind.

Du hast das Recht auf Mitwirkung und Beteiligung an deiner Hilfeplanung, schließlich geht es ja um dein Leben. Dafür ist es wichtig, dass du dich gemeinsam mit deinen Fachkräften gut vorbereitest, weißt, was besprochen werden soll und dir vorher überlegst, was du ansprechen möchtest. Wenn die Einrichtung Berichte über dich erstellt, sollen sie mit dir besprochen werden. Das Jugendamt muss dir eine Kopie der Hilfeplanprotokolle zur Verfügung stellen. Du sollst bei Bedarf die Gelegenheit erhalten, die Unterlagen durch eine eigene Darstellung zu ergänzen und zu widersprechen, wenn du nicht einverstanden bist.

Du hast das Recht, einen „Beistand“ zum Hilfeplangespräch mitzunehmen. Das ist eine Vertrauensperson, die dich im Gespräch unterstützen kann (z.B. einen Freund, eine Tante oder einen Klassenlehrer). Das kannst du in § 13 Abs. 4 SGB X nachlesen.

Wenn du testen willst, wie gut du dich mit deinen Rechten im Hilfeplanverfahren auskennst, mach doch mal unser HPG-Quiz auf dieser Seite.
Willst du dich genauer über deine Rechte im Hilfeplanverfahren informieren? Dann kannst du hier in einer tollen Broschüre nachlesen. 

Materialien für mehr Beteiligung in Hilfeplangesprächen

Gemeinsam mit zwölf Kindern und Jugendlichen aus Wohngruppen in NRW sind Materialien für Hilfeplangespräche entstanden. Sie sollen sowohl junge Menschen als auch Fachkräfte dabei unterstützen, das Recht auf Beteiligung im Hilfeplanverfahren umzusetzen. Die Materialien können hier kostenlos runtergeladen werden.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Asude, Jonny, Joshua, Lennox, Luca, Mark, Raliza, Ruth, Steven, Suni, Till und Viktoriya für ihre tollen Ideen!

Die Gesprächshelfer können im HPG genutzt werden, wenn es schwer ist, etwas laut auszusprechen.
Sie können z.B. auf Karton aufgeklebt & ausgeschnitten werden & beim HPG in der Tischmitte liegen.

Das Poster zeigt vor allem für Fachkräfte, was Kinder und Jugendliche sich für ein gelingendes Hilfeplangespräch wünschen.

Hier gibt es zwei verschiedene Checklisten, was vor während und nach dem HPG zu beachten ist. Eine für junge Menschen und eine für Fachkräfte.

Quiz: Wie gut kennst du deine Rechte im Hilfeplanverfahren?

Hier kannst du herausfinden, wie gut du dich mit deinen Rechten rund um deine Hilfeplangespräche auskennst. Hilfeplangespräch wird auf dieser Seite mit HPG abgekürzt.
Wir wünschen dir viel Spaß mit unserem HPG-Quiz!

Los geht's

Toni ist minderjährig. Kann Toni sich auch ohne das Wissen der Eltern durch das Jugendamt beraten lassen?

a) Ja
b) Nein

Toni soll in eine WG ziehen. Wer entscheidet über die Gruppe?
a) Tonis Eltern/Vormund & Jugendamt
b) Jugendamt
c) Tonis Eltern/Vormund & Toni dürfen zwischen mehreren Angeboten wählen und Wünsche äußern

Charly mag die Ansprechperson im Jugendamt nicht. Gibt es ein Recht sie zu wechseln?
a) Nein, es besteht kein Recht auf Mitsprache bei der zuständigen Person
b) Ja, der Wechsel muss nur beantragt werden

Robin hat bald HPG. Die Vorbereitung…
a) betrifft Robin nicht
b) ist wichtig & hilft Robin, sich im HPG einzubringen
c) muss Robin alleine meistern, wenn die Fachkräfte keine Zeit dazu haben

Pahuls Lehrerin wurde zum HPG eingeladen. Pahul möchte nicht, dass sie die ganze Zeit dabei ist.
a) Das Jugendamt entscheidet, wer teilnimmt.
b) Sie kann eingeladen werden, aber nur zum Thema Schule

Janni kann wegen einer Prüfung beim HPG-Termin nicht. Muss er verlegt werden?
a) Das HPG kann ohne Janni stattfinden
b) Das HPG muss verschoben werden
c) Nur, wenn Janni volljährig ist

Wer bestimmt Bos Ziele im HPG?
a) Jugendamt & die Fachkräfte der Gruppe
b) Wenn Bo 18 ist, darf Bo mitbestimmen, vorher nicht
c) Bo bestimmt mit. Es sollen keine Ziele gegen Bos Willen festgelegt werden

Robin hat eine Patin, zu der ein gutes Verhältnis besteht. Robin möchte sie zur Unterstützung mit ins HPG nehmen. Ist das ok?
a) Ja
b) Nein
c) Nur, wenn es auch für die Eltern & das Jugendamt ok ist

In Jannis HPG fragt das Jugendamt sehr intime Sachen. Darf das Jugendamt Auskunft über alle Themen verlangen?
a) Ja
b) Nein

Im HPG wurde besprochen, dass Charly in den Ferien zur Familie fahren darf. Weil Charly Schule geschwänzt hat, verbietet die WG den Besuch. Ist das ok?
a) Ja
b) Nur in Absprache mit dem Jugendamt
c) Nein

Nach dem HPG bekommt Pahul das Hilfeplanprotokoll. Wie soll Pahul damit umgehen?
a) Pahul muss nichts weiter tun
b) Pahul sollte das Protokoll gut lesen und widersprechen, wenn Inhalte nicht stimmen

Charly wird in bald 18 & möchte weiterhin in der WG leben.
a) Pech! Es gibt nur in Ausnahmefällen Jugendhilfe für 18-jährige
b) Charly hat ein Recht auf Unterstützung, wenn es noch Bedarf gibt

Bis zu welchem Alter kann Toni Hilfe durch das Jugendamt erhalten, wenn das erforderlich ist?
a) 19 Jahre
b) 20 Jahre
c) 21 Jahre

Kann eine einmal beendete Hilfe für junge Volljährige wieder aufgenommen werden?
a) ja
b) nein